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Erbrecht und Vorsorge

Ihr Anwalt für Erbrecht in München und Unterhaching

In Ihrer Familie ist ein Erbfall eingetreten und Sie benötigen fundierte anwaltliche Unterstützung im Erbrecht? Oder möchten Sie sich vorsorgend darüber beraten lassen, wie Sie z. B. ein Testament gestalten können oder im Falle von Krankheit oder Handlungsunfähigkeit über eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung Ihr Wille weiter gewahrt bleibt? Herr Rechtsanwalt Matthias Pawlik berät und vertritt Sie an unseren Kanzleistandorten in München und Unterhaching in allen Bereichen des Erbrechts und der Vorsorge.

 

Anwalt im Erbfall

Nach einem Erbfall sind die Angehörigen als zusätzliche Belastung neben dem Verlust eines nahestehenden Menschen regelmäßig mit weiteren Fragen beschäftigt, die den Nachlass des Verstorbenen betreffen, und bei denen sie auf fachkundige rechtliche Unterstützung angewiesen sind.

Neben dem juristischen Können benötigt ein Anwalt dabei auch das richtige Fingerspitzengefühl, da zwischen den Beteiligten nach einem Erbfall in aller Regel vielfältige und nicht immer unproblematische persönliche Beziehungen bestehen.

Oftmals kommt es im Zuge der Erbschaft zu Erbstreitigkeiten, die die Erben nur mithilfe eines kompetenten Anwalts auf ihrer Seite lösen können. Hier kann Ihnen Herr Pawlik nicht nur bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft helfen oder versiert Pflichtteilsansprüche prüfen, sondern Sie auch in allen Erbrechtsstreitigkeiten engagiert und erfahren vor Gericht vertreten.

Selbst wenn keine rechtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist, benötigen die Angehörigen nach einem Erbfall in der Regel fundierten rechtlichen Beistand. Hat der Verstorbene z. B. ein Testament hinterlassen, wird dieses nach dem Erbfall über das zuständige Nachlassgericht eröffnet (Testamentseröffnung). Wurde kein Testament hinterlassen, ermittelt in Bayern das zuständige Nachlassgericht die Erben, damit die gesetzliche Erbfolge Anwendung finden kann. Falls der Verstorbene Schulden hinterlassen hat, müssen sich die Erben innerhalb kurzer Frist entscheiden, ob sie das Erbe vielleicht sogar ausschlagen wollen (Erbausschlagung) oder zumindest welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung des Nachlasses für die Erben bestehen. Bei Annahme des Erbes muss oftmals ein Erbschein beantragt werden, um sich gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt als Erbe des Verstorbenen ausweisen zu können. Bei all diesen rechtlich bedeutsamen Erklärungen und Handlungen gegenüber dem Nachlassgericht kann Herr Pawlik Sie mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung kompetent beraten und unterstützen.

 

Anwalt für die Vorsorge

Sinnvoll ist es, sich bereits zu Lebzeiten um seine Nachlassplanung zu kümmern, und auch über eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für den Fall vorzusorgen, dass man aufgrund von Krankheit, Demenz o.ä. handlungsunfähig wird und dennoch bis zum Tode nach seinem (vorher bestimmten) Willen und seinen Wünschen weiterleben möchte.

Gerade wenn bei der gesetzlichen Erbfolge Streit unter den zukünftigen Erben vorprogrammiert ist (z. B. wenn kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft zwischen dem zweiten Ehepartner und den Kindern aus erster Ehe entsteht; z. B. wenn Kinder untereinander nicht klarkommen usw.) oder wenn besondere Rahmenbedingungen vorliegen (z. B. beim Geschiedenentestament, Behindertentestament usw.), sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen. Durch eine vorweggenommene Erbfolge, also eine Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten an die möglichen Erben, können in der Regel steuerliche Spielräume genutzt werden. Auch durch die entsprechende Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen kann man eine ganz individuelle Nachfolgelösung schaffen anstatt der gesetzlichen Regelungen, die in erster Linie den „Normalfall“ angemessen regeln.

Herr Pawlik berät und unterstützt Sie als erfahrener Anwalt fachkundig bei der Gestaltung Ihrer ganz individuellen Nachfolgeregelungen, die genau Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen – sei es durch lebzeitige Übertragung von Vermögen oder durch Testament oder Erbvertrag. Ebenso unterstützt Herr Pawlik Sie umfassend bei den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

 

Herr Pawlik ist für Sie sowohl in unseren Kanzleiräumen in München als auch in Unterhaching da. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Termin: 089 / 999 29 720.

Unsere Leistungen für Sie als Anwalt im Bereich Erbrecht und Vorsorge im Überblick

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen im Bereich Erbrecht und Vorsorge in unserer Kanzlei in München und Unterhaching an:

 

  • Nachlassplanung

Beratung und Unterstützung bei der Nachlassplanung, z. B. bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

  • Vorweggenommene Erbfolge

Beratung und Unterstützung zur vorweggenommenen Erbfolge, welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten

  • Testament

Beratung bei der Gestaltung von Testamenten

  • Erbvertrag

Beratung bei der Gestaltung von Erbverträgen

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Beratung und Unterstützung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Vertretung im Gerichtsprozess

  • Pflichtteilsansprüche

Prüfung von Pflichtteilsansprüchen, Abwehr von Pflichtteilsansprüchen für die Erben, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen für Pflichtteilsberechtigte

  • Gerichtliche Vertretung in Nachlassverfahren

Gerichtliche Vertretung vor dem Nachlassgericht, z. B. für die Erteilung eines Erbscheins

  • Gerichtliche Vertretung in Erbrechtstreitigkeiten

Umfassende gerichtliche Vertretung in allen Erbrechtsstreitigkeiten

  • Erbausschlagung

Beratung und Unterstützung bei der Erbausschlagung

  • Erbschein

Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins

  • Vorsorgevollmacht

Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten

  • Patientenverfügung

Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Patientenverfügungen