
Das handschriftliche Testament ist nach wie vor das meistverwendete Instrument zur Nachlassregelung. Doch immer wieder sorgen unklare Formulierungen für Streit über die Erbfolge. Das Oberlandesgericht München hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 07.10.2025, Az.: 33 Wx 25/25 e) beispielhaft gezeigt, wie bedeutsam eine präzise Wortwahl im Testament ist und wie Gerichte mit bedingten Formulierungen umgehen.
Im entschiedenen Fall hatte die Erblasserin in ihrem Testament festgelegt: „Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren, ist Frau [Beteiligte zu 1] meine Alleinerbin.“ Die Gerichte mussten nun klären, ob damit tatsächlich die genannte Person unabhängig vom tatsächlichen Todeszeitpunkt Erbin werden sollte, oder nur unter der Bedingung, dass Erblasserin und Bruder gleichzeitig auf Reisen versterben. Nach sorgfältiger Prüfung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Alleinerbeneinsetzung ausdrücklich an den Eintritt dieses besonderen Ereignisses geknüpft war. Da aber die Erblasserin und ihr Bruder unabhängig voneinander und nicht auf einer gemeinsamen Reise starben, trat die im Testament gewollte Erbeinsetzung gerade nicht ein, und es galt die gesetzliche Erbfolge.
Die Rechtsprechung unterstreicht damit, wie wichtig eindeutige und nicht missverständliche Formulierungen im Testament sind. Wird der Erblasserwille nur an bestimmte Ereignisse geknüpft, kann dies im Zweifel dazu führen, dass gewollte Erbeinsetzungen unwirksam werden. Der Verweis auf ein konkretes Ereignis – wie einen Tod auf Reisen – stellt in der Regel eine Bedingung und keine allgemeine Erbeinsetzung dar. Damit können Erben im Ernstfall leer ausgehen, wenn das Ereignis nicht eintritt. Gerade bei eigenhändigen Testamenten ist daher zur Vermeidung späterer Streitigkeiten eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls rechtliche Beratung ratsam.
Die aktuelle Entscheidung zeigt einmal mehr, dass Klarheit und Genauigkeit beim Verfassen eines eigenhändigen Testaments entscheidend sind. Wer Missverständnisse und unerwünschte Folgen vermeiden möchte, sollte seinen letzten Willen möglichst eindeutig formulieren – am besten mit anwaltlicher Unterstützung.
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