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Gehalt, Geld, Entschädigung, Weihnachtsgeld
2. September 2022

Pflichtteil – wie viel steht nahen Angehörigen im Erbfall mindestens zu?

 

Was ist ein Pflichtteil?

Ein Pflichtteil ist der Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen zusteht, obwohl sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt sind. Der Anspruch auf einen Pflichtteil entsteht im Todeszeitpunkt und ist auf einen bestimmten Geldbetrag gerichtet.

 

Wer kann einen Pflichtteil verlangen?

Anspruch auf einen Pflichtteil haben zunächst

  • Abkömmlinge der verstorbenen Person, also Kinder oder deren Nachkommen
  • oder, wenn es keine Abkömmlinge gibt, stattdessen die Eltern der verstorbenen Person.

 

Daneben steht auch der Person ein Pflichtteil zu, die

  • mit der verstorbenen Person verheiratet oder verpartnert war.

 

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Ein Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser richtet sich danach, ob und in welchem Güterstand die verstorbene Person verheiratet/verpartnert war und wie viele lebende Nachkommen sie hatte.

 

Hier ein Rechenbeispiel:

Der Verstorbene war im gesetzlichen Güterstand (sogenannte Zugewinngemeinschaft) verheiratet und hatte zwei noch lebende Kinder. In seinem Testament setzte der Verstorbene das städtische Tierheim als Alleinerben ein.

Nach der gesetzlichen Erbfolge würde die Ehegattin ½ erben, die Kinder jeweils ¼. Wegen der testamentarischen Enterbung haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt für die Ehegattin ¼ (½ x ½) und für die beiden Kinder jeweils ⅛ (¼ x ½).

 

Kann man einen Pflichtteil ausschließen oder verhindern?

Hat die verstorbene Person ihr gesamtes Vermögen vor dem Tod verschenkt, bleibt nichts mehr für einen Pflichtteil übrig.

Aber Vorsicht: Wenn weniger als zehn Jahre zwischen Schenkung und Todesfall liegen, wird für die Pflichtteilsberechnung so getan, als wäre bestenfalls nur ein Teil des Vermögens verschenkt (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch). Gerade bei Immobilienschenkungen oder Schenkungen zwischen Ehegatten gibt es hier wichtige Stolperfallen!

 

Umgekehrt können Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte zu Lebzeiten unter Umständen auf deren Pflichtteil angerechnet werden. Mit notariellem Vertrag ist auch ein Verzicht Berechtigter auf den Pflichtteil möglich.

 

Nur in absoluten Extremfällen können Angehörige ihren Pflichtteil unfreiwillig verlieren, etwa nach Verbrechen gegen die verstorbene Person.

 

Wie komme ich an meinen Pflichtteil?

Um die Höhe Ihres Pflichtteils zu erfahren, können Sie von den Erben Auskunft verlangen über Umfang und Wert des Vermögens sowie Schenkungen in den letzten zehn Jahren. Zudem kann Akteneinsicht beim Nachlassgericht genommen werden. Das hilft Ihnen für eine erste Einschätzung, ob sich ein Gerichtsprozess lohnt.

 

Für weitergehende Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bieten Ihnen in unserer Kanzlei Pawlik Rechtsanwälte mit Standorten in München und Unterhaching im Münchner Süden gerne eine Erstberatung an. Machen Sie doch einfach telefonisch einen Termin mit uns aus.

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