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14. März 2024

Vorsorgebevollmächtigter kann im Erbscheinsverfahren eidesstattliche Versicherung abgeben

Wer schon einmal einen Erbschein beantragt hat, kennt das vermutlich: nach § 352 FamFG ist grundsätzlich eine eidesstattliche Versicherung darüber abzugeben, dass dem Antragsteller zu den in diesem Paragraphen genannten wichtigsten Angaben über sein Erbrecht nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht (zum Beispiel welche Testamente vorhanden sind…).

 

Geschäftsunfähiger Erbe

 

Was aber gilt, wenn der Erbe selbst nicht geschäftsfähig ist? Es kommt durchaus häufig vor, dass der hochbetagte Ehegatte eines im hohen Alter verstorbenen Erblassers aufgrund altersbedingter Demenz nicht mehr geschäftsfähig ist und daher auch keine eidesstattliche Versicherung mehr abgeben kann.

 

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Vertretung bei Antragstellung und eidesstattlicher Versicherung

 

Die Vertretung bei der Antragstellung selbst ist aufgrund einfacher schriftlicher Vollmacht möglich. Das OLG Bremen hat entschieden, dass auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen kann (Beschluss OLG Bremen vom 14.09.2021, Az.: 5 W 27/21). Es schließt sich damit früheren Entscheidungen des OLG Celle und des OLG Düsseldorf an. Die Alternative wäre nämlich, dass extra ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen durch das Gericht bestellt werden muss – ein ziemlicher Aufwand.

 

Das OLG Bremen beruft sich auf den Grundsatz der Subsidiarität der Betreuung, der besagt, dass ein Volljähriger keines gesetzlichen Vertreters in Gestalt eines gerichtlich bestellten Betreuers bedarf, wenn er durch Rechtsgeschäft, nämlich eine von ihm selbst erteilte Vollmacht, einen wirksamen Bevollmächtigten für die Erledigung seiner Angelegenheiten ermächtigt hat.

 

Haben Sie Fragen zur Erteilung eines Erbscheins oder zur Vertretung im Erbscheinsverfahren? Unser Anwalt Herr Matthias Pawlik steht Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Unterhaching oder München zur Verfügung. Setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung: 089/99929720.

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