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Richterhammer und Waage
18. Mai 2012

Dienstwagen & Krankheit: Herausgabe des Dienstwagens nach Ende der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Dienstwagen & Krankheit: Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Dienstwagen, wird in vielen Fällen auch die Möglichkeit zur privaten Nutzung vereinbart. Wird ein Arbeitnehmer nun für längere Zeit krank, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Dienstwagen für die Zeit der Krankheit nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums herausverlangen kann.

Wie sich die Rechtslage darstellt, ist von der vertraglichen Regelung der Dienstwagennutzung im Einzelfall abhängig. Ist dort nichts Abweichendes geregelt und gibt es auch sonst keine Anhaltspunkte für einen anderen Willen der Vertragsparteien, wird in aller Regel davon auszugehen sein, dass die Privatnutzung nur einen Annex zu der hauptsächlichen dienstlichen Nutzung darstellt und von der Erbringung der Arbeitsleistung abhängt. In der Regel ist die private Gebrauchsüberlassung eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009, Az: 9 AZR 733/07). Daher schuldet der Arbeitgeber die Überlassung des Dienstwagens in der Regel nur solange, wie er auch Arbeitsentgelt zahlen muss. Nach Ablauf des Zeitraums der Entgeltfortzahlung bei Krankheit kann der Arbeitgeber daher den Dienstwagen in der Regel herausverlangen. Er hat dabei jedoch eine angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten, damit der Arbeitnehmer nicht durch einen überraschenden Entzug des Fahrzeugs einen Schaden (z. B. Taxi- oder Mietwagenkosten) erleidet.

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