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Recht, Pawlik Rechtsawälte
17. Juli 2013

BFH: Dienstwagenbesteuerung mit 1%-Regelung auch ohne tatsächliche Privatnutzung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein wichtiges neues Urteil zur Dienstwagenbesteuerung gefällt. In Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung kommt es nun für die Steuerpflicht der Privatnutzung durch den Arbeitnehmer nicht mehr darauf an, dass das Fahrzeug auch tatsächlich für private Fahrten genutzt wird. Allein die Möglichkeit, den Dienstwagen auch für private Fahrten benutzen zu dürfen, führt nach neuer Ansicht des BFH schon mit der Überlassung des Fahrzeugs zwingend zu einem steuerpflichtigen Vorteil beim Arbeitnehmer (BFH Urteil vom 21.03.2013, Az: VI R 31/10). 

Ein Arbeitnehmer, der zwar nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur privaten Nutzung des Dienstwagens berechtigt ist, von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch macht, wird oftmals auch kein Fahrtenbuch führen. Fehlt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, führt dies zur Versteuerung nach der 1%-Regelung.

 

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