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Richterhammer und Waage
26. Februar 2013

Arbeitsgericht Berlin: Arbeitgeber trägt Beweislast für schlechtere Bewertung als „gut“ im Arbeitszeugnis

Eine interessante Entscheidung zu den Bewertungen der Leistung eines Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis durch den Arbeitgeber hat das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 26.10.2012, Az: 28 Ca 18230/11) getroffen. Bisher galt der Grundsatz, dass man von einer durchschnittlichen Leistung ausgehen kann. Verlangt der Arbeitnehmer eine bessere Bewertung, hat er die Gründe hierfür im Bestreitensfall zu beweisen. Erteilt der Arbeitgeber hingegen ein Arbeitszeugnis mit einer schlechteren Bewertung, so trifft die Beweislast für das Vorliegen der Gründe für die schlechte Bewertung den Arbeitgeber. 

Das Arbeitsgericht Berlin hat nun festgestellt, dass inzwischen mehr als 85 % der Arbeitszeugnisse eine Bewertung der Arbeitsleistungen von „gut“ oder besser enthalten. Aus diesem Grund stellt eine Bewertung als „gut“ keine überdurchschnittliche Bewertung mehr dar. Wegen dieser geänderten Umstände kann nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin dem Arbeitnehmer nicht mehr die Beweislast dafür abverlangt werden, dass er nicht zu den schwächsten paar Prozent aller Arbeitnehmer gehört.

Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Ansicht auch vor anderen Arbeitsgerichten durchsetzen wird.

 

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