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Recht, Pawlik Rechtsawälte
3. Dezember 2013

Bundesarbeitsgericht: Höchstaltersgrenze im Leistungsplan einer Unterstützungskasse ist zulässig

Höchstaltersgrenze: Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei einem Unternehmen anheuern will, das mit seiner betrieblichen Altersversorgung um Mitarbeiter wirbt, sollte genau hinschauen. Nicht selten findet man Altersgrenzen, ab denen ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung nicht mehr erworben werden kann. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 12.11.2013 (Az: 3 AZR 356/12) entschieden, dass eine Regelung im Leistungsplan einer Unterstützungskasse nicht gegen Diskriminierungsverbote verstößt, wonach ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Gewährung einer Betriebsrente mehr erwirbt, wenn er bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte damit die beiden Vorinstanzen, die die Klage des Arbeitnehmers ebenfalls abgewiesen hatten.

 

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